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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Global IT Systems oHG
Stand April 2008
I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Alle Lieferungen und Leistungen der Global IT Systems oHG erfolgen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen; sie gelten spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung als anerkannt.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn die Global IT Systems oHG sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
(3) Sofern Abschluss und/oder Abwicklung von Lieferungen oder Leistungen über Dritte (Ein-kaufsgenossenschaften usw.) erfolgen, gelten sowohl diese als auch der Empfänger der Ware als Käufer im Sinne der nachstehenden Bedingungen.
II. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote der Global IT Systems oHG sind stets freibleibend. Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten, Gewichts- und Maßangaben usw. sind im Verhältnis zum Ausstellungsstück nur annähernd maßgebend.
(2) Aufträge gelten erst dann nach erfolgter schriftlicher Bestätigung durch die Global IT Systems oHG als angenommen. Desgleichen bedürfen alle sonstigen nicht schriftlich getroffenen Vereinbarungen (mündlich, fernmündlich, telegrafisch oder Telex) der schriftlichen Bestätigung der Global IT Systems oHG.
(3) Die Global IT Systems oHG kann in schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurück treten, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.
III. Lieferzeit
(1) Die Global IT Systems oHG bemüht sich um die Einhaltung der Lieferfristen und -termine, doch gelten diese nur als annähernd vereinbart und zwar auch dann, wenn die Lieferfristen und -termine nicht mit „ca.“-Angaben o. Ä. versehen sind. Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferung gilt als frist- bzw. termingerecht erbracht, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist oder des Liefertermins das Werk/Lager verlassen hat oder bei Abholung durch den Käufer die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
(2) Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfristen bzw. den Liefertermin beeinflussen können, verlängern sich diese angemessen. Für Lieferverzögerungen innerhalb höherer Gewalt usw. gilt nachstehend Ziffer VIII.
(3) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten; die verzögerte oder ausgefallene Selbstbelieferung darf nicht auf einem Verschulden des Verwenders beruhen.
(4) Teillieferungen sind zulässig sofern die einzelnen Teile nicht zusammen gehören.
(5) Falls die Global IT Systems oHG schuldhaft eine entgegen Absatz 1 ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihr eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei der Global IT Systems oHG zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist richten sich die Käuferrechte nach Ziff. VII. d) zu.
IV. Gefahrübergang, Versand und Verpackung
(1) Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versandweg, Versandart und Verpackung sind der Wahl der Global IT Systems oHG vorbehalten. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten.
(2) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder – insbesondere im Falle der Selbstabholung – die Abnahme aus Gründen, die die Global IT Systems oHG nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
V. Preise und Zahlung
(1) Wenn kein fester Preis vereinbart ist, gilt der Listenpreis am Tag der Bestellung. Kommt es zu einer erheblichen, nicht vom Verwender zu vertretenden Verzögerung der Selbstbelieferung, so gilt der Listenpreis am Tag der Lieferung, wobei die Erhöhung auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten begrenzt ist.
(2) Die Preise verstehen sich in Euro (€) und, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Lieferwerk ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll und dergleichen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet.
(3) Die Arbeitszeit wird in vollen 15-Minuten-Intervallen abgerechnet.
(4) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug fällig.
(5) Bei Zielüberschreitung ist die Global IT Systems oHG berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der von ihr selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber bei Verbrauchern 5%-Punkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer, bei allen anderen 8%-Punkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer zu berechnen; die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(6) Schecks und Wechsel, deren Annahme die Global IT Systems oHG sich vorbehält, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
(7) Ein Zurückbehaltung steht dem Käufer nicht zur. Ist er nicht Kaufmann, verzichtet er auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
(8) Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Forderungen, auch soweit diese gestundet und/oder Wechsel hineingenommen worden sind, sofort fällig. Ergibt sich hieraus oder aus sonstigen Umständen (nicht Einlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Insolvenz usw.), dass die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt ist, so ist die Global IT Systems oHG darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Geht die Global IT Systems oHG im Zusammenhang mit Zahlungen des Käufers eigene Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ein, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zum Erlöschen bzw. Erfüllen dieser Verbindlichkeit durch den Käufer bestehen.
(9) Im Falle eines von der Global IT Systems oHG akzeptierten Rücktritts vom Vertrag durch den Käufer (Auftragsstornierung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 % des Vertragspreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der Global IT Systems oHG und dem Käufer Eigentum der Global IT Systems oHG. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der Global IT Systems oHG.
(2) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, jedoch nur unter der Bedingung, dass er von seinem Kunden Barzahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn diese seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat; sonstige Verfügungen, insbesondere Siche-rungsübereignungen oder Verpfändungen sind ihm jedoch nicht gestattet. Eingriffe oder Maßnahmen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind der Global IT Systems oHG sofort anzuzeigen. Der Käufer hat auf seine Kosten alle Eilmaßnahmen durchzuführen, die zur Wahrung der Rechte der Global IT Systems oHG erforderlich sind.
(3) Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden mit allen Nebenrechten bereits jetzt an die Global IT Systems oHG abgetreten; die Global IT Systems oHG nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechts der Global IT Systems oHG ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber der Global IT Systems oHG nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf Verlangen der Global IT Systems oHG hat der Käufer seinem Schuldner die Abtretung mitzuteilen und der Global IT Systems oHG die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
(4) Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der Global IT Systems oHG gehörenden Waren steht der Global IT Systems oHG der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung zu. Wird Vorbehaltsware durch Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, dass das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der Hauptsache auf die Global IT Systems oHG übergeht. Insoweit wird die Hauptsache von dem Käufer kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für die Global IT Systems oHG verwahrt.
(5) Übersteigt der Wert der für die Global IT oHG bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, so ist diese auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet, als dass ein Abschlag von 1/3 vom Nennwert abgetretener Forderungen bzw. vom Schätzwert sicherungsübereigneter Waren erfolgt.
(6) Die Rückholkosten im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gegen zu Lasten des Käufers.
VII. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
(1) Die Global IT Systems oHG leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Konstruktion und des Materials. Handelsübliche Toleranzen in Ausfall, Farbe usw. gelten nicht als Fehler.
(2) Für Mängel haftet die Global IT Systems oHG wie folgt:
a) Der Käufer hat, wenn er Kaufmann ist, die empfangene Ware unverzüglich, d.h. innerhalb von höchstens 2 Arbeitstagen nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Dabei feststellbare Mängel hat er innerhalb von 4 Arbeitstagen durch schriftliche Anzeige an die Global IT Systems oHG zu rügen. Verbraucher trifft die Rügefrist von 4 Tagen bei offensichtlichen Mängeln.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Global IT Systems oHG Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c) Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer der Global IT Systems oHG die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
d) Wenn die Global IT Systems oHG eine ihr gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzliefe-rung unmöglich ist, oder von der Global IT Systems oHG verweigert wird, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
e) Die Einsendung der beanstandeten Ware an die Global IT Systems oHG muss in Original- oder fachgerechter Verpackung erfolgen. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehen-den Folgen aufgehoben.
(3) Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes bzw. des Lagers der Global IT Systems oHG. Für Schäden, die nach dem Gefahrübergang, insbesondere infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäße Lagerung oder Montage entstehen, wird keine Gewähr übernommen.
(4) Weitergehende Ansprüche des Käufers als die in Ziffer VII. genannten, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche nach § 281 BGB und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit der Firma Global IT Systems oHG oder einer ihrer Angestellten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Verzugsschaden ist – soweit gesetzlich zulässig - für jede vollendete Woche des Lieferverzuges auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 3 % des Vertragspreises, maximal auf 15 % des Vertragspreises beschränkt. Gesetzlich zwingende Produkthaftungsansprüche bleiben unberührt.
(5) Beim Verkauf gebrauchter Ware gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr ab Ablieferung.
VIII. Höhere Gewalt, Streik und Aussperrung
(1) Wenn die Global IT Systems oHG an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel ob bei ihr oder bei einem Vorlieferanten eingetreten – z.B. allgemeine Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten, mangelwesentlicher Rohstoffe, so ist sie – auch innerhalb eines Leiferbezuges – berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zutreten. Der Käufer kann hieraus keine Schadenser-satzansprüche oder Rücktrittsrechte herleiten.
(2) Treten die vorgenannten Umstände beim Käufer ein, so ist er auch berechtigt, seine Abnahme-verpflichtung angemessen hinauszuschieben.
(3) Die Global IT Systems oHG und der Käufer haben, wenn sie sich auf eine der vorgenannten Umstände berufen wollen, den anderen Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Gegenüber Verbrauchern gilt, dass erst bei einer über 4-monatigen Verzögerung gemäß Ziff.1 oder 2 die Global IT Systems oHG die Anpassung des Vertragspreises verlangen kann.
IX. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilunkwirksamkeit
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 22305 Hamburg.
(2) Die mit der Global IT Systems oHG abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckklagen, sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Hamburg-St.Georg bzw. das Landgericht Hamburg.
(4) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen der Global IT Systems oHG gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als allg. Gerichtsstand.
(5) Sollten Bestimmungen dieser allg. Geschäftsbedingen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden anstelle der unwirksamen Bestimmung wir zur Ausfüllung einer Lücke soll eine Regelung geltend, die unwirksamen Bestimmungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des zulässigen am besten entspricht.
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